Rechtsanwalt
Roman Bruhn
Ahrensburger Straße 138 • 22045 Hamburg
Kosten
Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dabei ist die Höhe der Kosten im Regelfall abhängig von der Höhe des
Gegenstandswertes. In der außergerichtlichen Rechtsberatung soll auf eine
Honorarvereinbarung hingewirkt werden (§ 34 Absatz 1 RVG). Die Höchstgebühr für
ein erstes Beratungsgespräch beträgt 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
Hinweis gemäß § 3 a Absatz 1 Satz 2 RVG zu
Honorarvereinbarungen bei gerichtlichen Verfahren: Die gegnerische Partei, ein
Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse müssen im Falle der Kostenerstattung
regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.
Keine Sorge: eine Anfrage per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon
löst noch keine Kosten aus.
Damit Sie sich über die Höhe der Kosten selbst informieren
können, gibt es auf mehreren Internetseiten Prozesskostenrechner. Seriös sind
dabei auf jeden Fall die Angebote des Deutschen
Anwaltvereins, der juris GmbH und der Hans Soldan GmbH.
© RA Roman Bruhn 2023